CO-Vorschriften

Schornsteinfeger bei der Abgas- und Staubmessung. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks -Zentralinnungs- verband (ZIV)



Stuttgarter Norm

Aufgrund besonderer geografischer Lagen mancher Wohnorte (Ballungsräume, Talkessel) werden bestimmte Anforderungen an die Abgaswerte von Feuerstellen gestellt. Die Grenzwerte sind hier besonders streng. Der CO-Gehalt der Abgase darf bei der Nennwärmeleistung der Feuerstelle unter den Prüfbedingungen der entsprechenden DIN mit den Prüfbrennstoffen 0,2 Vol.-% bezogen auf 13 % O2 nicht übersteigen.



Regensburger Norm

Auch für Regensburg wurden Grenzwerte für die Abgase einer Feuerstelle festgelegt. Diese liegen noch unter denen der Stuttgarter Norm.

Der CO-Gehalt der Abgase darf bei der Nennwärmeleistung der Feuerstelle unter den Prüfbedingungen der entsprechenden DIN mit den Prüfbrennstoffen 0,12 Vol.-% bezogen auf 13 % O2 nicht übersteigen.